So lassen sich Investitionen für mehr Energieeffizienz reduzieren

Energiewende und effizienteres Heizen sind bestimmende Themen in der Wohnungswirtschaft, bei Immobilienbesitzer*innen und in der gesamten Gesellschaft. Die deutlich gestiegenen Preise, die Klimaschutzziele und nicht zuletzt die Pläne zum Gebäudeenergiegesetz erhöhen den Druck, energie- und ressourcensparender zu heizen.

Eine Illustration von zwei Häusern | Symbolbild für BEG-Förderung für Energieeffizienz.

Maßnahmen, um mit bestehenden Heizungsanlagen effizienter zu heizen oder Anlagen auszutauschen, sind mit teilweise immensen Kosten verbunden – für die es aber Fördermöglichkeiten gibt. Diese greifen explizit auch, wenn es um Optimierungen bestehender Heizungsanlagen geht. Darüber hinaus lassen sich Betriebs- und Wartungskosten auf die Mieter*innen umlegen. So werden die Investitionen deutlich besser stemm- und refinanzierbar. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten es gibt – und wie metr beim komplexen Antragsprozess für Förderung unterstützt. Auf Wunsch übernimmt metr die Antragstellung auch komplett.

Was ist die BEG?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gezielt Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Zum 1. Januar 2023 ist die Reform des Bundesförderungsgesetzes (BEG) in Kraft getreten. Damit ist nun der Zugang zu Förderungen einfacher, die Förderboni wurden erhöht und die Anreize für Sanierungen sind weiter gestiegen.

Das soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Das BEG unterstützt unter anderem den Einsatz neuer und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie optimierte Anlagentechnik.

Welche Kosteneinsparung bringt die BEG-Förderung?

Mit der BEG-Förderung lassen sich Investitionskosten für Sanierungsprojekte deutlich reduzieren: Für die Optimierung von Heizungen, Anlagentechnik oder Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Dieser greift etwa für die metr Lösungen zur Fernüberwachung von Heizungsanlagen und Trinkwasserinstallationen sowie zur Optimierung von Heizungsanlagen. Hier sind jeweils die Kosten für Mess- und Funktechnik, Software und Installationsarbeiten förderfähig.

Herzstück der Technologie ist das multifunktionale metr IoT-Gateway, das die kontinuierliche Datenerfassung und Übertragung der Daten zur metr Plattform ermöglicht. Es erlaubt transparente und jederzeit aus der Ferne abrufbare Verbrauchs- und Zustandsdaten. Sowohl neue als auch bestehende Geräte wie Zähler und Sensoren lassen sich nahtlos in ein zentrales System integrieren.

Darüber hinaus sind auch Services wie der hydraulische Abgleich förderfähig.

Da die BEG-Förderung sehr viele Komponenten abdeckt, lassen sich bei derartigen Projekten die Gesamtkosten häufig um bis zu 15 Prozent reduzieren. Die Fördergelder werden nach erfolgreichem Rollout der neuen Lösungen ausgezahlt.

Ablauf der BEG-Förderung

Wie können nun die Wohnungswirtschaft und Immobilienbesitzer*innen von der Förderung profitieren? Dazu gilt es einen komplexen Antragsprozess zu durchlaufen. Wichtig dabei ist zu beachten, dass das Projekt noch nicht beauftragt sein oder laufen darf.

Die Förderungsanträge folgen diesen Schritten:

  1. Einholung der Angebote und ggf. Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  2. Antrag stellen
  3. Auftragsvergabe / Vertragsabschluss
  4. Einreichung der Verwendungsnachweise, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) bei Beauftragung eines EEE
  5. Prüfung und Auszahlung

Klingt kompliziert? Ja, deshalb unterstützt metr seine Kund*innen bei jedem Schritt der Beantragung. Auf Wunsch übernimmt metr sogar den gesamten Antragsprozess – so können Kund*innen sich um andere Dinge kümmern und wissen gleichzeitig das komplexe Verfahren in guten Händen. Damit lassen sich auch größere Rollouts effizient abwickeln und staatlich fördern.

Beantragen Kund*innen die Förderung selbst, müssen sie den Antrag für die technische Projektbeschreibung mit Angaben zum Objekt-Typ, den Maßnahmen, u.a. ausfüllen und beim EEE einreichen. Anschließend gilt es, den Förderungsantrag mit der vom Energie-Effizienz-Experten bereitgestellten technischen Projektbeschreibung ID beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Anschließend erhalten sie bei Bewilligung den Zuwendungsbescheid des BAFA. Dann kann der Rollout der Lösung geplant, ausgeführt und dokumentiert werden. Im Anschluss werden die Nachweise gesammelt, an den EEE gesendet, von ihm / ihr geprüft und an das BAFA geschickt. Nach Abschluss des Rollouts erhalten die Kund*innen die bewilligten Fördermittel für die Kosten von Mess- und Funktechnik, Software und Installationsarbeiten.

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Nebenkosten – was Vermieter*innen und Hausverwaltungen umlegen dürfen

Auch nach den Projekten müssen Vermieter*innen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft die Betriebskosten der neuen Lösungen nicht komplett selbst tragen. Regelmäßige Betriebskosten lassen sich auf die Mieter*innen umlegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) erlaubt dies für 17 verschiedene Kostenarten.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören regelmäßige Wartungen vom Aufzug über die Heizungsanlage bis zum Wassermengenregler. Bei der Heizungsanlage sind die Kosten für die Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich Überwachung und Reinigung umlegbar. Auch wiederkehrende Gebühren für Software-Lösungen und Services tragen die Mieter*innen.

Das Symbolbild der Umlegbarkeit

Konkret heißt das: Die Betriebskosten für metr Lösungen wie Heizungswächter, Intelligente Energieoptimierung und Trinkwasserwächter sind inklusive Wartung und manueller Optimierung umlegbar. Gleiches gilt für die Kosten für Metering bei Wasserzählern und Heizung oder die Submetering-Lizenzen.

Das stellt Mieter*innen aber nicht schlechter. Denn durch die Investitionen in digitale Lösungen, wie die von metr, profitieren sie von den Verbrauchseinsparungen. In der Regel sind die Einsparpotenziale deutlich höher als die Kosten der neuen Lösung.

Fazit

Für die Wohnungswirtschaft ist es jetzt an der Zeit, nachhaltiger und klimaschonender zu wirtschaften. Dabei stellt die Optimierung bestehender Anlagen einen schnell umsetzbaren, effektiven Weg dar. Die BEG-Fördermöglichkeiten unterstützen Hausverwaltungen, Genossenschaften und andere Eigentümer*innen dabei, entsprechende Projekte zu finanzieren. So können sie Sanierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen für Heizungen und andere Anlagen schnell auf den Weg bringen.

Auch die späteren, laufenden Kosten müssen sie nicht selbst tragen, sondern können die Mieter*innen beteiligen. So lässt sich auch das Nutzer-Investor-Dilemma aufweichen, da die Mieterschaft direkt von den Energieeinsparungen profitiert.

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Autor

Samuel Billot, CPO

Ein Mann

Samuel Billot, CPO von metr, hat über 15 Jahre Erfahrung als Produktleiter bei etablierten Unternehmen der IT- und Automotive-Branche. Er war Mitgründer eines PropTech Startups und verantwortete Strategie, Produkt und Finanzen. Zudem leitete er bei Cisco den Bereich Digitale Transformation im Gesundheitswesen und bringt mehrjährige Erfahrung als Management Consultant bei Accenture mit.

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Eine Illustration von zwei Häusern

Maßnahmen, um mit bestehenden Heizungsanlagen effizienter zu heizen oder Anlagen auszutauschen, sind mit teilweise immensen Kosten verbunden – für die es aber Fördermöglichkeiten gibt. Diese greifen explizit auch, wenn es um Optimierungen bestehender Heizungsanlagen geht. Darüber hinaus lassen sich Betriebs- und Wartungskosten auf die Mieter*innen umlegen. So werden die Investitionen deutlich besser stemm- und refinanzierbar. In diesem Artikel erhalten Sie einen Überblick, welche Möglichkeiten es gibt – und wie metr beim komplexen Antragsprozess für Förderung unterstützt. Auf Wunsch übernimmt metr die Antragstellung auch komplett.

Was ist die BEG?

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gezielt Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und den Einsatz von erneuerbaren Energien. Förderfähig sind alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen. Zum 1. Januar 2023 ist die Reform des Bundesförderungsgesetzes (BEG) in Kraft getreten. Damit ist nun der Zugang zu Förderungen einfacher, die Förderboni wurden erhöht und die Anreize für Sanierungen sind weiter gestiegen.

Das soll entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Das BEG unterstützt unter anderem den Einsatz neuer und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie optimierte Anlagentechnik.

Welche Kosteneinsparung bringt die BEG-Förderung?

Mit der BEG-Förderung lassen sich Investitionskosten für Sanierungsprojekte deutlich reduzieren: Für die Optimierung von Heizungen, Anlagentechnik oder Maßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 15 Prozent. Dieser greift etwa für die metr Lösungen zur Fernüberwachung von Heizungsanlagen und Trinkwasserinstallationen sowie zur Optimierung von Heizungsanlagen. Hier sind jeweils die Kosten für Mess- und Funktechnik, Software und Installationsarbeiten förderfähig.

Herzstück der Technologie ist das multifunktionale metr IoT-Gateway, das die kontinuierliche Datenerfassung und Übertragung der Daten zur metr Plattform ermöglicht. Es erlaubt transparente und jederzeit aus der Ferne abrufbare Verbrauchs- und Zustandsdaten. Sowohl neue als auch bestehende Geräte wie Zähler und Sensoren lassen sich nahtlos in ein zentrales System integrieren.

Darüber hinaus sind auch Services wie der hydraulische Abgleich förderfähig.

Da die BEG-Förderung sehr viele Komponenten abdeckt, lassen sich bei derartigen Projekten die Gesamtkosten häufig um bis zu 15 Prozent reduzieren. Die Fördergelder werden nach erfolgreichem Rollout der neuen Lösungen ausgezahlt.

Ablauf der BEG-Förderung

Wie können nun die Wohnungswirtschaft und Immobilienbesitzer*innen von der Förderung profitieren? Dazu gilt es einen komplexen Antragsprozess zu durchlaufen. Wichtig dabei ist zu beachten, dass das Projekt noch nicht beauftragt sein oder laufen darf.

Die Förderungsanträge folgen diesen Schritten:

  1. Einholung der Angebote und ggf. Beauftragung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  2. Antrag stellen
  3. Auftragsvergabe / Vertragsabschluss
  4. Einreichung der Verwendungsnachweise, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN) bei Beauftragung eines EEE
  5. Prüfung und Auszahlung

Klingt kompliziert? Ja, deshalb unterstützt metr seine Kund*innen bei jedem Schritt der Beantragung. Auf Wunsch übernimmt metr sogar den gesamten Antragsprozess – so können Kund*innen sich um andere Dinge kümmern und wissen gleichzeitig das komplexe Verfahren in guten Händen. Damit lassen sich auch größere Rollouts effizient abwickeln und staatlich fördern.

Beantragen Kund*innen die Förderung selbst, müssen sie den Antrag für die technische Projektbeschreibung mit Angaben zum Objekt-Typ, den Maßnahmen, u.a. ausfüllen und beim EEE einreichen. Anschließend gilt es, den Förderungsantrag mit der vom Energie-Effizienz-Experten bereitgestellten technischen Projektbeschreibung ID beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Anschließend erhalten sie bei Bewilligung den Zuwendungsbescheid des BAFA. Dann kann der Rollout der Lösung geplant, ausgeführt und dokumentiert werden. Im Anschluss werden die Nachweise gesammelt, an den EEE gesendet, von ihm / ihr geprüft und an das BAFA geschickt. Nach Abschluss des Rollouts erhalten die Kund*innen die bewilligten Fördermittel für die Kosten von Mess- und Funktechnik, Software und Installationsarbeiten.

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Nebenkosten – was Vermieter*innen und Hausverwaltungen umlegen dürfen

Auch nach den Projekten müssen Vermieter*innen und Unternehmen der Wohnungswirtschaft die Betriebskosten der neuen Lösungen nicht komplett selbst tragen. Regelmäßige Betriebskosten lassen sich auf die Mieter*innen umlegen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) erlaubt dies für 17 verschiedene Kostenarten.

Zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören regelmäßige Wartungen vom Aufzug über die Heizungsanlage bis zum Wassermengenregler. Bei der Heizungsanlage sind die Kosten für die Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich Überwachung und Reinigung umlegbar. Auch wiederkehrende Gebühren für Software-Lösungen und Services tragen die Mieter*innen.

Das Symbolbild der Umlegbarkeit

Konkret heißt das: Die Betriebskosten für metr Lösungen wie Heizungswächter, Intelligente Energieoptimierung und Trinkwasserwächter sind inklusive Wartung und manueller Optimierung umlegbar. Gleiches gilt für die Kosten für Metering bei Wasserzählern und Heizung oder die Submetering-Lizenzen.

Das stellt Mieter*innen aber nicht schlechter. Denn durch die Investitionen in digitale Lösungen, wie die von metr, profitieren sie von den Verbrauchseinsparungen. In der Regel sind die Einsparpotenziale deutlich höher als die Kosten der neuen Lösung.

Fazit

Für die Wohnungswirtschaft ist es jetzt an der Zeit, nachhaltiger und klimaschonender zu wirtschaften. Dabei stellt die Optimierung bestehender Anlagen einen schnell umsetzbaren, effektiven Weg dar. Die BEG-Fördermöglichkeiten unterstützen Hausverwaltungen, Genossenschaften und andere Eigentümer*innen dabei, entsprechende Projekte zu finanzieren. So können sie Sanierungs- und Digitalisierungsmaßnahmen für Heizungen und andere Anlagen schnell auf den Weg bringen.

Auch die späteren, laufenden Kosten müssen sie nicht selbst tragen, sondern können die Mieter*innen beteiligen. So lässt sich auch das Nutzer-Investor-Dilemma aufweichen, da die Mieterschaft direkt von den Energieeinsparungen profitiert.

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Samuel Billot, CPO

Ein Mann

Samuel Billot, CPO von metr, hat über 15 Jahre Erfahrung als Produktleiter bei etablierten Unternehmen der IT- und Automotive-Branche. Er war Mitgründer eines PropTech Startups und verantwortete Strategie, Produkt und Finanzen. Zudem leitete er bei Cisco den Bereich Digitale Transformation im Gesundheitswesen und bringt mehrjährige Erfahrung als Management Consultant bei Accenture mit.

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