Mit der Klimabilanz 2020 wurde das erste Zwischenziel des Klimaschutzplanes 2050 erreicht und ausgewertet. Dabei wurden vor allem die Wirtschaftssektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft betrachtet. Grundsätzlich fiel die Bilanz positiv aus, nur der Gebäudesektor konnte die vereinbarten Ziele nicht erreichen. Wieso gerade dieser seine Ziele verfehlte, wie die Klimaschutzpolitik Deutschlands in den nächsten Jahrzehnten aussehen wird und was das für den Gebäudesektor bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die deutsche Klimaschutzpolitik
Deutschland hat sich mit der drastischen Minderung von Treibhausgasemissionen für die nächsten Jahrzehnte ambitionierte Ziele gesetzt. Da dieses Unterfangen eine große Herausforderung darstellt, wurden Etappenziele formuliert, die dafür sorgen sollen, dass Deutschland auch in Zukunft auf Kurs bleibt. Für das Jahr 2020 sollten die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden und bis 2030 sogar um 65 Prozent. Das große Ziel ist es, in Deutschland bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Das Klimaschutzprogramm 2030
Um den Klimaschutz verbindlich für alle Wirtschaftszweige zu machen, setzte die Bundesregierung 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Senkung der jährlichen Treibhausgasemissionen in den Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie der Abfallwirtschaft regeln soll. Dazu gehörte auch das im selben Jahr beschlossene Klimaschutzprogramm 2030, das unter anderem relevante Maßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2023 beinhaltet. So sollen z. B. Mittel in Höhe von etwa 54 Milliarden Euro zu Erreichung der Klimaziele zur Verfügung gestellt werden. Weitere Bestandteile des Programms sind der nationale Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr, ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung, sowie umfangreiche Fördermaßnahmen in den oben genannten Sektoren.

Wie sieht der Plan bis 2045 aus?
Damit das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann, wurden Zwischenziele für die nächsten Jahre definiert, die für die einzelnen Sektoren heruntergebrochen werden können. Die Akteure bekommen damit eine klare Orientierung, um hinreichende Entscheidungen für das Erreichen der einzelnen Ziele zu treffen. Vor allem der Stromsektor hat eine entscheidende Rolle, da er mit dem Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor gekoppelt ist. Somit wird die Energieeffizienz auch in Zukunft einer der wichtigsten Bestandteile der Klimawende sein.
Das Klimaschutzgesetz geht nicht weit genug
Ende April 2021 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 zum Teil verfassungswidrig sei, da konkrete Maßnahmen nur bis 2030 geplant sind. Ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten bislang. Gerade jüngere Menschen klagten, da die Gefahren des Klimawandels auf die Zeit nach 2030 und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben werden. Mitte Mai 2021 gab die Bundesregierung dann bekannt, dass noch im selben Jahr das Klimaschutzgesetz verschärft würde. Statt 2050 Klimaneutralität zu erreichen, soll dieses Ziel schon 2045 realisiert werden. Zudem sollen die Treibhausgasreduzierung bis 2030 von 55 auf 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben werden. Für das Jahr 2040 wird eine Emissionsminderung von 88 Prozent erwartet. Demzufolge müssen sich auch die einzelnen Sektoren auf weitere Vorgaben gefasst machen.
Mit der Klimabilanz 2020 wurde das erste Zwischenziel des Klimaschutzplanes 2050 erreicht und ausgewertet. Dabei wurden vor allem die Wirtschaftssektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie die Abfallwirtschaft betrachtet. Grundsätzlich fiel die Bilanz positiv aus, nur der Gebäudesektor konnte die vereinbarten Ziele nicht erreichen. Wieso gerade dieser seine Ziele verfehlte, wie die Klimaschutzpolitik Deutschlands in den nächsten Jahrzehnten aussehen wird und was das für den Gebäudesektor bedeutet, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Die deutsche Klimaschutzpolitik
Deutschland hat sich mit der drastischen Minderung von Treibhausgasemissionen für die nächsten Jahrzehnte ambitionierte Ziele gesetzt. Da dieses Unterfangen eine große Herausforderung darstellt, wurden Etappenziele formuliert, die dafür sorgen sollen, dass Deutschland auch in Zukunft auf Kurs bleibt. Für das Jahr 2020 sollten die Treibhausgasemissionen um 40 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden und bis 2030 sogar um 65 Prozent. Das große Ziel ist es, in Deutschland bis 2045 eine Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Das Klimaschutzprogramm 2030
Um den Klimaschutz verbindlich für alle Wirtschaftszweige zu machen, setzte die Bundesregierung 2019 das Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft, welches die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Senkung der jährlichen Treibhausgasemissionen in den Sektoren Verkehr, Energie, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie der Abfallwirtschaft regeln soll. Dazu gehörte auch das im selben Jahr beschlossene Klimaschutzprogramm 2030, das unter anderem relevante Maßnahmen für den Zeitraum 2020 bis 2023 beinhaltet. So sollen z. B. Mittel in Höhe von etwa 54 Milliarden Euro zu Erreichung der Klimaziele zur Verfügung gestellt werden. Weitere Bestandteile des Programms sind der nationale Emissionshandel in den Bereichen Wärme und Verkehr, ein schrittweiser Ausstieg aus der Kohleverstromung, sowie umfangreiche Fördermaßnahmen in den oben genannten Sektoren.

Wie sieht der Plan bis 2045 aus?
Damit das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann, wurden Zwischenziele für die nächsten Jahre definiert, die für die einzelnen Sektoren heruntergebrochen werden können. Die Akteure bekommen damit eine klare Orientierung, um hinreichende Entscheidungen für das Erreichen der einzelnen Ziele zu treffen. Vor allem der Stromsektor hat eine entscheidende Rolle, da er mit dem Gebäude-, Industrie- und Verkehrssektor gekoppelt ist. Somit wird die Energieeffizienz auch in Zukunft einer der wichtigsten Bestandteile der Klimawende sein.
Das Klimaschutzgesetz geht nicht weit genug
Ende April 2021 gab das Bundesverfassungsgericht bekannt, dass das Klimaschutzgesetz von 2019 zum Teil verfassungswidrig sei, da konkrete Maßnahmen nur bis 2030 geplant sind. Ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten bislang. Gerade jüngere Menschen klagten, da die Gefahren des Klimawandels auf die Zeit nach 2030 und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben werden. Mitte Mai 2021 gab die Bundesregierung dann bekannt, dass noch im selben Jahr das Klimaschutzgesetz verschärft würde. Statt 2050 Klimaneutralität zu erreichen, soll dieses Ziel schon 2045 realisiert werden. Zudem sollen die Treibhausgasreduzierung bis 2030 von 55 auf 65 Prozent gegenüber 1990 angehoben werden. Für das Jahr 2040 wird eine Emissionsminderung von 88 Prozent erwartet. Demzufolge müssen sich auch die einzelnen Sektoren auf weitere Vorgaben gefasst machen.