ESG-Regularien in der Immobilienwirtschaft: Nachhaltigkeit als Erfolgsfaktor

2023-11-17T15:05:35+01:0031. Oktober 2023|Blog|

Der Immobiliensektor steht vor einer bedeutenden Herausforderung. Vermieter*innen und Gebäudeeigentümer*innen aller Immobilienklassen sind dazu verpflichtet, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus müssen sie transparent dokumentieren, wie sie ihren Pflichten nachkommen. Dabei stellen die ESG-Regularien auch eine Chance für die Immobilienwirtschaft dar:

Durch das Reporting wirken Unternehmen aktiv einem Wertverlust ihrer Immobilien entgegen und sichern ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Die Erfassung und Analyse der Daten ermöglicht es ihnen darüber hinaus, weitere Energieeinsparpotenziale aufzudecken. In unserem Überblick zeigen wir, welche ESG-Regularien für die Immobilienwirtschaft relevant sind und wie sie erfüllt werden können.

Die ESG-Konformität spielt in der Bau- und Immobilienbranche eine wachsende Rolle. Zu Recht. Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Daher muss der Immobiliensektor seinen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs leisten.

Die Vorgaben stammen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015. Sein Ziel: Die globale Erwärmung auf unter 2,0 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Noch besser auf 1,5 °C. Europa soll als erster Kontinent 2050 klimaneutral werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Europäische Green Deal geschaffen. Die langfristige, nachhaltige Wachstumsstrategie der EU beinhaltet eine Reihe von Verordnungen, die auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Gesetze auf Bundesebene ergänzen die EU-Vorgaben. An ESG-Regularien führt also kein Weg mehr vorbei.

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Was bedeutet ESG?

Die Einführung der ESG-Verordnung ist ein integraler Bestandteil des Europäischen Green Deal. ESG steht für Umwelt (E=Environmental), Soziales (S=Social) und Unternehmensführung (G=Governance) und findet mittlerweile Anwendung in vielen Bereichen. Unter anderem dienen die Kriterien als Grundlage, um die Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder einer Investition zu bewerten. Im Falle der Bau- und Immobilienbranche geht es dabei auch explizit um den Wert des Portfolios.

Der Immobilienwirtschaft kommt besonders beim Umweltaspekt eine große Verantwortung zu, denn sie ist für 40 Prozent der energiebezogenen CO2-Emissionen verantwortlich und verbraucht 55 Prozent des weltweiten Stroms.
Beim Umsetzen der ESG-Regularien in der Immobilienwirtschaft ist darüber hinaus auch das G wie Governance wichtig. Hier geht es insbesondere um den Bereich des Risikomanagements, da ein Nicht-Handeln der Unternehmensführung einen Wertverlust des Portfolios nach sich ziehen könnte. Die Kriterien spielen eine wichtige Rolle bei den Stakeholdern und stellen auch für Investoren wichtige Indikatoren dar. Diese wiederum kommen in der EU-Taxonomie-Verordnung zum Tragen.

Was beinhaltet die Taxonomie-Verordnung?

Mit der Taxonomie hat die EU ein einheitliches Klassifikationssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten aufgestellt. Das Regelwerk umfasst sechs Umweltziele, darunter den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Beides sind Ziele, die für die Immobilienwirtschaft besonders relevant sind.
Unternehmen gelten als taxonomiekonform, wenn sie einen bedeutenden Beitrag zur Erfüllung eines der sechs Umweltziele leisten. Dazu dürfen sie keine Verstöße gegen die anderen Ziele aufweisen. Aus der Taxonomie gehen zwei Berichtsstandards hervor:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD legt fest, dass Unternehmen detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung offenlegen müssen. Dadurch sollen Investoren und andere Interessengruppen eine bessere Grundlage für ihre Entscheidungen erhalten.
Derzeit betrifft die Berichtspflicht Unternehmen, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitenden,
  • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen oder
  • ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Diese Obergrenzen werden schrittweise gesenkt.

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Finanzmarktteilnehmer und institutionelle Anleger wie Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschaften müssen Nachhaltigkeit in ihre Investitionsprozesse einbeziehen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ihrer Produkte und Portfolios offenzulegen.

Die Auswirkungen der ESG-Regularien auf die Immobilienwirtschaft

Die Schlussfolgerung aus beiden Direktiven: Immobilienunternehmen, die ihre Werte in Bezug auf Nachhaltigkeit, soziales Engagement und zukunftsorientierte Geschäftsstrategien ESG-konform erfüllen und darstellen, werden bei der Finanzierung ihres Portfolios Vorteile haben. Das wird besonders wichtig, wenn es um Finanzierungsvehikel wie Green oder Sustainable Bonds geht oder spezialisierte Impact Investoren gesucht werden.

Dabei kann die ESG-Konformität für das ganze Unternehmen oder auch nur für einzelne Objekte gelten. Langfristige Bauprojekte haben einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie die Kriterien der EU-Taxonomie berücksichtigen und nachweisen können. Es kann also durchaus sinnvoll sein, bereits zu reporten, auch wenn noch keine Pflicht besteht.
Abgesehen von der EU-Taxonomie gibt es weitere ESG-Regularien, die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft haben. Dazu gehören

EED – Energy Efficiency Directive

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU (Energy Efficiency Directive/EED) regelt neben der Senkung des Endenergieverbrauchs auch die Informationspflicht über Verbrauchsdaten. Wenn fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind, müssen Vermieter*innen und Hausverwaltungen ihren Bewohner*innen monatlich Verbrauchsinforma­tionen zur Verfügung stellen. Dies ist mithilfe von digitalen Lösungen für das Submetering leicht umsetzbar.

Die Berichte enthalten die Verbrauchsmengen für die Wärme- und Kälteversorgung und die Warmwasseraufbereitung. Hinzu kommen Angaben zu Spitzenzeiten sowie Vergleiche zum Verbrauch im Vorjahr und zu Durchschnittswerten anderer Nutzer*innen. Dadurch kennen Verbraucher*innen ihren Energieverbrauch besser und können ihren Energiehaushalt optimieren.

Bereits seit 2020 dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Die Umrüstung aller Zähler und Geräte muss bis Anfang 2027 abgeschlossen sein.

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das GEG bündelt seit 2020 die Vorgaben der bis dahin geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Es definiert die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Außerdem enthält es Bestimmungen zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

Im September 2023 hat sich die Bundesregierung auf eine Novelle des GEG geeinigt. Damit unterliegen Bestandsimmobilien zukünftig Austausch- und Nachrüstpflichten.

Künftig dürfen Ölheizungen nur noch eingebaut werden, wenn kein Anschluss an das Gas- bzw. Fernwärmenetz möglich ist oder ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird.

Bestehende Öl- oder Gasheizungen können nur weiterbetrieben werden, wenn sie einen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel haben, eine Nennleistung von weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW aufweisen und/oder nicht älter als 30 Jahre sind.

Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 müssen die Kohlendioxidkosten für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt werden. Das Verhältnis der Aufteilung richtet sich nach der Emissionshöhe des jeweiligen Gebäudes. In der Regel sind die Vermieter*innen für die Berechnung der Kohlendioxidkosten zuständig. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Welche ESG-Berichtsstandards gibt es?

Die Form einer ESG-Berichterstattung ist nicht vorgeschrieben. Hilfreich sind Tools und Frameworks, die durch vorformulierte Fragestellungen eine Struktur vorgeben. Die relevanten Punkte können dadurch wie in einer Checkliste abgearbeitet werden. Dabei gibt es allgemeingültige Berichtsstandards und solche, die sich speziell an die Immobilienwirtschaft wenden.

Drei etablierte Berichtsstandards sind:

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Global Reporting Initiative (GRI)

Das ESG-Framework der Global Reporting Initiative ist weit verbreitet und wird international anerkannt. GRI deckt eine Vielzahl von Einzelthemen ab. Es umfasst Umweltthemen wie Wasserverbrauch, Biodiversität oder Emissionen. Ebenso werden soziale Themen wie Gesundheit und Gleichstellung sowie Fragen der Governance wie der Umgang mit Korruption behandelt.

Global ESG Benchmark for Real Assets (GRESB)

GRESB fokussiert sich auf Immobilien, Grundstücke und Infrastruktur. Es gilt daher als Standardberichtswerk in der Immobilienwirtschaft. Standardisierte Fragebögen helfen dabei, ESG-Daten innerhalb der Branche zu vergleichen. Zahlreiche institutionelle Investoren nutzen GRESB-Daten für ihre Entscheidungsfindung.

Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM)

CRREM zielt darauf ab, CO2– und klimabezogene Risiken in der Immobilienwirtschaft anzugehen. Das Tool definiert Dekarbonisierungspfade, die auf den Pariser Klimazielen basieren. Diese Pfade können auf Objekt-, Portfolio- und Unternehmensebene angewendet werden.

Dadurch können auch potenzielle “stranded assets” identifiziert werden. Solche Immobilien werden zukünftige Energieeffizienzstandards nicht erfüllen. Ihre energetische Modernisierung wird finanziell nicht tragbar sein.

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ESG-Regularien als strategische Investition in eine nachhaltige Zukunft der Immobilienwirtschaft

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Die Umsetzung der Vorschriften und Berichtspflichten ermöglicht Immobilienunternehmen, den Erfolg ihrer Maßnahmen messbar zu machen. Dadurch können sie ihre Nachhaltigkeitsbemühungen effizienter gestalten und langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Das A und O dabei sind Daten – und als Grundlage dafür eine digitale Infrastruktur.

Ein Beispiel für den Einsatz innovativer Technologien sind die Lösungen von metr. Sie ermöglichen ein intelligentes Energiemanagement und erheben zugleich verwertbare Daten. Beides hat neben dem bereits erwähnten besseren Zugang zu Finanzierungen auch Auswirkung auf die Wertsteigerung der Immobilien. Auf Basis der Daten lassen sich die Energieverbräuche in den Immobilien optimieren, was zu einer höheren Energieeffizienz und geringeren CO2-Steuern führt.

Einer von Deloitte zitierten Studie zufolge können intelligente, leistungsfähigere Gebäude ihren Mietwert um bis zu 11,8 Prozent erhöhen und zwischen 5 und 35 Prozent höhere Verkaufswerte erzielen.

Nachhaltiges Bauen und die laufende Sanierung des Bestands werden in Zukunft wettbewerbsentscheidend sein. Maßnahmen zum intelligenten Datenmanagement wie Smart Metering bzw. einem digitalen Messstellenbetrieb oder die digitale Überwachung von Wärmeerzeugungsanlagen aus der Ferne bedeuten also über die Einhaltung von ESG-Regularien hinaus eine strategische und unverzichtbare Investition in eine nachhaltige Zukunft.

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Der Immobiliensektor steht vor einer bedeutenden Herausforderung. Vermieter*innen und Gebäudeeigentümer*innen aller Immobilienklassen sind dazu verpflichtet, die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren. Darüber hinaus müssen sie transparent dokumentieren, wie sie ihren Pflichten nachkommen. Dabei stellen die ESG-Regularien auch eine Chance für die Immobilienwirtschaft dar:

Durch das Reporting wirken Unternehmen aktiv einem Wertverlust ihrer Immobilien entgegen und sichern ihre Finanzierungsmöglichkeiten. Die Erfassung und Analyse der Daten ermöglicht es ihnen darüber hinaus, weitere Energieeinsparpotenziale aufzudecken. In unserem Überblick zeigen wir, welche ESG-Regularien für die Immobilienwirtschaft relevant sind und wie sie erfüllt werden können.

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Die ESG-Konformität spielt in der Bau- und Immobilienbranche eine wachsende Rolle. Zu Recht. Etwa 35 Prozent des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs entfallen auf Gebäude. Daher muss der Immobiliensektor seinen Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauchs leisten.

Die Vorgaben stammen aus dem Pariser Klimaabkommen von 2015. Sein Ziel: Die globale Erwärmung auf unter 2,0 °C im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Noch besser auf 1,5 °C. Europa soll als erster Kontinent 2050 klimaneutral werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Europäische Green Deal geschaffen. Die langfristige, nachhaltige Wachstumsstrategie der EU beinhaltet eine Reihe von Verordnungen, die auch die Immobilienwirtschaft betreffen. Gesetze auf Bundesebene ergänzen die EU-Vorgaben. An ESG-Regularien führt also kein Weg mehr vorbei.

Was bedeutet ESG?

Die Einführung der ESG-Verordnung ist ein integraler Bestandteil des Europäischen Green Deal. ESG steht für Umwelt (E=Environmental), Soziales (S=Social) und Unternehmensführung (G=Governance) und findet mittlerweile Anwendung in vielen Bereichen. Unter anderem dienen die Kriterien als Grundlage, um die Nachhaltigkeit eines Unternehmens oder einer Investition zu bewerten. Im Falle der Bau- und Immobilienbranche geht es dabei auch explizit um den Wert des Portfolios.

Der Immobilienwirtschaft kommt besonders beim Umweltaspekt eine große Verantwortung zu, denn sie ist für 40 Prozent der energiebezogenen CO2-Emissionen verantwortlich und verbraucht 55 Prozent des weltweiten Stroms.
Beim Umsetzen der ESG-Regularien in der Immobilienwirtschaft ist darüber hinaus auch das G wie Governance wichtig. Hier geht es insbesondere um den Bereich des Risikomanagements, da ein Nicht-Handeln der Unternehmensführung einen Wertverlust des Portfolios nach sich ziehen könnte. Die Kriterien spielen eine wichtige Rolle bei den Stakeholdern und stellen auch für Investoren wichtige Indikatoren dar. Diese wiederum kommen in der EU-Taxonomie-Verordnung zum Tragen.

Was beinhaltet die Taxonomie-Verordnung?

Mit der Taxonomie hat die EU ein einheitliches Klassifikationssystem zur Definition ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten aufgestellt. Das Regelwerk umfasst sechs Umweltziele, darunter den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel. Beides sind Ziele, die für die Immobilienwirtschaft besonders relevant sind.
Unternehmen gelten als taxonomiekonform, wenn sie einen bedeutenden Beitrag zur Erfüllung eines der sechs Umweltziele leisten. Dazu dürfen sie keine Verstöße gegen die anderen Ziele aufweisen. Aus der Taxonomie gehen zwei Berichtsstandards hervor:

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die CSRD legt fest, dass Unternehmen detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitsleistung offenlegen müssen. Dadurch sollen Investoren und andere Interessengruppen eine bessere Grundlage für ihre Entscheidungen erhalten.
Derzeit betrifft die Berichtspflicht Unternehmen, auf die mindestens zwei der folgenden Kriterien zutreffen:

  • Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitenden,
  • eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen oder
  • ein Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

Diese Obergrenzen werden schrittweise gesenkt.

Sustainable Finance Disclosure Regulation

Finanzmarktteilnehmer und institutionelle Anleger wie Private Equity, Venture Capital und Fondsgesellschaften müssen Nachhaltigkeit in ihre Investitionsprozesse einbeziehen. Darüber hinaus sind sie dazu verpflichtet, die ökologischen und/oder sozialen Merkmale ihrer Produkte und Portfolios offenzulegen.

Die Auswirkungen der ESG-Regularien auf die Immobilienwirtschaft

Die Schlussfolgerung aus beiden Direktiven: Immobilienunternehmen, die ihre Werte in Bezug auf Nachhaltigkeit, soziales Engagement und zukunftsorientierte Geschäftsstrategien ESG-konform erfüllen und darstellen, werden bei der Finanzierung ihres Portfolios Vorteile haben. Das wird besonders wichtig, wenn es um Finanzierungsvehikel wie Green oder Sustainable Bonds geht oder spezialisierte Impact Investoren gesucht werden.

Dabei kann die ESG-Konformität für das ganze Unternehmen oder auch nur für einzelne Objekte gelten. Langfristige Bauprojekte haben einen Wettbewerbsvorteil, wenn sie die Kriterien der EU-Taxonomie berücksichtigen und nachweisen können. Es kann also durchaus sinnvoll sein, bereits zu reporten, auch wenn noch keine Pflicht besteht.
Abgesehen von der EU-Taxonomie gibt es weitere ESG-Regularien, die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft haben. Dazu gehören

EED – Energy Efficiency Directive

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU (Energy Efficiency Directive/EED) regelt neben der Senkung des Endenergieverbrauchs auch die Informationspflicht über Verbrauchsdaten. Wenn fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler vorhanden sind, müssen Vermieter*innen und Hausverwaltungen ihren Bewohner*innen monatlich Verbrauchsinforma­tionen zur Verfügung stellen. Dies ist mithilfe von digitalen Lösungen für das Submetering leicht umsetzbar.

Die Berichte enthalten die Verbrauchsmengen für die Wärme- und Kälteversorgung und die Warmwasseraufbereitung. Hinzu kommen Angaben zu Spitzenzeiten sowie Vergleiche zum Verbrauch im Vorjahr und zu Durchschnittswerten anderer Nutzer*innen. Dadurch kennen Verbraucher*innen ihren Energieverbrauch besser und können ihren Energiehaushalt optimieren.

Bereits seit 2020 dürfen nur noch fernauslesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler neu installiert werden. Die Umrüstung aller Zähler und Geräte muss bis Anfang 2027 abgeschlossen sein.

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Das GEG bündelt seit 2020 die Vorgaben der bis dahin geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG). Es definiert die energetischen Anforderungen für beheizte und klimatisierte Gebäude. Außerdem enthält es Bestimmungen zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard und Hitzeschutz von Gebäuden.

Im September 2023 hat sich die Bundesregierung auf eine Novelle des GEG geeinigt. Damit unterliegen Bestandsimmobilien zukünftig Austausch- und Nachrüstpflichten.

Künftig dürfen Ölheizungen nur noch eingebaut werden, wenn kein Anschluss an das Gas- bzw. Fernwärmenetz möglich ist oder ein Teil der Wärmeversorgung über erneuerbare Energien sichergestellt wird.

Bestehende Öl- oder Gasheizungen können nur weiterbetrieben werden, wenn sie einen Brennwert- oder Niedertemperaturkessel haben, eine Nennleistung von weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW aufweisen und/oder nicht älter als 30 Jahre sind.

Kohlendioxidkosten-
aufteilungsgesetz (CO2KostAufG)

Seit dem 1. Januar 2023 müssen die Kohlendioxidkosten für Heizöl, Erdgas und andere Brennstoffe zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen aufgeteilt werden. Das Verhältnis der Aufteilung richtet sich nach der Emissionshöhe des jeweiligen Gebäudes. In der Regel sind die Vermieter*innen für die Berechnung der Kohlendioxidkosten zuständig. Die Aufteilung erfolgt im Rahmen der Betriebskostenabrechnung.

Welche ESG-Berichtsstandards gibt es?

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Die Form einer ESG-Berichterstattung ist nicht vorgeschrieben. Hilfreich sind Tools und Frameworks, die durch vorformulierte Fragestellungen eine Struktur vorgeben. Die relevanten Punkte können dadurch wie in einer Checkliste abgearbeitet werden. Dabei gibt es allgemeingültige Berichtsstandards und solche, die sich speziell an die Immobilienwirtschaft wenden.

Drei etablierte Berichtsstandards sind:

Global Reporting Initiative (GRI)

Das ESG-Framework der Global Reporting Initiative ist weit verbreitet und wird international anerkannt. GRI deckt eine Vielzahl von Einzelthemen ab. Es umfasst Umweltthemen wie Wasserverbrauch, Biodiversität oder Emissionen. Ebenso werden soziale Themen wie Gesundheit und Gleichstellung sowie Fragen der Governance wie der Umgang mit Korruption behandelt.

Global ESG Benchmark for Real Assets (GRESB)

GRESB fokussiert sich auf Immobilien, Grundstücke und Infrastruktur. Es gilt daher als Standardberichtswerk in der Immobilienwirtschaft. Standardisierte Fragebögen helfen dabei, ESG-Daten innerhalb der Branche zu vergleichen. Zahlreiche institutionelle Investoren nutzen GRESB-Daten für ihre Entscheidungsfindung.

Carbon Risk Real Estate Monitor (CRREM)

CRREM zielt darauf ab, CO2– und klimabezogene Risiken in der Immobilienwirtschaft anzugehen. Das Tool definiert Dekarbonisierungspfade, die auf den Pariser Klimazielen basieren. Diese Pfade können auf Objekt-, Portfolio- und Unternehmensebene angewendet werden.

Dadurch können auch potenzielle “stranded assets” identifiziert werden. Solche Immobilien werden zukünftige Energieeffizienzstandards nicht erfüllen. Ihre energetische Modernisierung wird finanziell nicht tragbar sein.

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ESG-Regularien als strategische Investition in eine nachhaltige Zukunft der Immobilienwirtschaft

Symbolbild zeit einen Menschen, der vor einem Laptop sitzt und verschiedene Diagramme, die ESG Daten darstellen sollen.

Die Umsetzung der Vorschriften und Berichtspflichten ermöglicht Immobilienunternehmen, den Erfolg ihrer Maßnahmen messbar zu machen. Dadurch können sie ihre Nachhaltigkeitsbemühungen effizienter gestalten und langfristig wettbewerbsfähig bleiben. Das A und O dabei sind Daten – und als Grundlage dafür eine digitale Infrastruktur.

Ein Beispiel für den Einsatz innovativer Technologien sind die Lösungen von metr. Sie ermöglichen ein intelligentes Energiemanagement und erheben zugleich verwertbare Daten. Beides hat neben dem bereits erwähnten besseren Zugang zu Finanzierungen auch Auswirkung auf die Wertsteigerung der Immobilien. Auf Basis der Daten lassen sich die Energieverbräuche in den Immobilien optimieren, was zu einer höheren Energieeffizienz und geringeren CO2-Steuern führt.

Einer von Deloitte zitierten Studie zufolge können intelligente, leistungsfähigere Gebäude ihren Mietwert um bis zu 11,8 Prozent erhöhen und zwischen 5 und 35 Prozent höhere Verkaufswerte erzielen.

Nachhaltiges Bauen und die laufende Sanierung des Bestands werden in Zukunft wettbewerbsentscheidend sein. Maßnahmen zum intelligenten Datenmanagement wie Smart Metering bzw. einem digitalen Messstellenbetrieb oder die digitale Überwachung von Wärmeerzeugungsanlagen aus der Ferne bedeuten also über die Einhaltung von ESG-Regularien hinaus eine strategische und unverzichtbare Investition in eine nachhaltige Zukunft.

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