In der Regel ist der grundzuständige Messstellenbetreiber dafür verantwortlich. Dies ist in vielen Fällen der örtliche Netzbetreiber. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber, also ein dafür beauftragtes Unternehmen, für den Messstellenbetrieb in Ihrer Liegenschaft verantwortlich ist.