Wie kann die Optimierung von Heizungsanlagen den Klimawandel positiv beeinflussen? Welche Möglichkeiten haben Gebäudeverwalter*innen neben einer neuen Heizungsanlage und dem hydraulischen Abgleich? Welche staatliche Förderung kann die Wohnungswirtschaft von der Bundesregierung erhalten? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Möglichkeiten es im Gebäudebestand gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Ihre Heizungsanlage überhaupt optimieren zu können.

Klimaziele und Strategien für mehr Energieeffizienz

Nicht nur auf EU-Ebene, sondern auch in Deutschland wurden in den letzten Jahren einige Programme und Initiativen ins Leben gerufen, die sich auf die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz fokussieren. Der European Green Deal ist hierbei Grundlage und Fahrplan zugleich zur Erreichung einer nachhaltigen EU-Wirtschaft. Bis 2050 soll die Europäische Union klimaneutral sein. Der Energie- und Gebäudesektor sind neben der Industrie und Mobilität im Fokus des European Green Deal.

Der Gebäudesektor steht neben der Industrie und Mobilität im Fokus des European Green Deal.

EU-Klimazielplan und klima- und energiepolitischer Rahmen bis 2030

Der EU-Klimazielplan 2030 wurde im Dezember 2020 angepasst. Er wird durch den Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 erweitert. Dieser umfasst EU-weite Zielvorgaben und politische Ziele für den Zeitraum 2021 bis 2030. Die zentralen Ziele sind:

  • die Senkung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor um 67 Prozent (gegenüber 1990)
  • eine ehrgeizigere und kosteneffizientere Ausrichtung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050
  • die Förderung der Schaffung von grünen Arbeitsplätzen und Fortsetzung des Erfolgsmodells der EU, Treibhausgasemissionen zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln
  • die Ermutigung der internationalen Partner, ambitioniertere Ziele zu setzen, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen und die schwerwiegendsten Folgen des Klimawandels abzuwenden
  • Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen von mindestens 32 Prozent
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 Prozent

Energieeffizienz auf EU- und nationaler Ebene

Bereits 2018 haben sich die EU-Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den Primärenergieverbrauch (eine Definition des Begriffes finden Sie im Glossar zur Energiewende des BMWi) bis 2030 um 32,5 Prozent zu reduzieren.

Als Berechnungsgrundlage dient hier eine Referenzentwicklung ohne neue Maßnahmen. Die novellierte Energie-Effizienz-Richtlinie (EED), die bereits 2018 in Kraft getreten ist, ist hierfür ein wichtiges Steuerungsinstrument auf EU-Ebene.

Zeitstrahl EED

Zum Vergößern bitte auf die Grafik klicken.

Die Fristen, die sich aus der novellierten EED ergeben, im Überblick.

Optimierungspotenzial liegt im Gebäudebestand

Wenn man sich vor Augen führt, dass 35 Prozent des Energieverbrauches in Deutschland durch Gebäude verursacht werden und ganze 85 Prozent der Wohngebäude älter als 25 Jahre sind, wird sehr schnell deutlich, dass hier ein besonders großes Potenzial für die Erreichung der Energieeffizienz- und Klimaziele liegt.

Die in diesen Gebäuden installierten Anlagen sind meist ebenfalls in die Jahre gekommen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind zehn Millionen Heizungsanlagen älter als zehn Jahre und verfügen über eine sehr unbefriedigende Energiebilanz.

Doch nicht jedes Unternehmen der Wohnungswirtschaft verfügt über die Ressourcen, ihren kompletten Bestand kurzfristig mit neuen Heizungssystemen auszustatten. Deshalb braucht es Lösungen, die dabei helfen, auch den Betrieb der älteren oder analogen Anlagen zu optimieren.

Trinkwasseranlagen effizient und sicher betreiben

Voraussetzungen zur Optimierung der Heizungsanlage

Um Einsparpotenziale konkret aufzudecken, benötigt man zunächst einmal Daten über den Ist-Zustand der Heizungsanlagen im Gebäudebestand. Die ersten Ergebnisse des Forschungsprojektes BaltBest belegen ebenfalls, dass das Effizienzpotenzial in der kontinuierlichen Überwachung der Anlagentechnik, der daraus resultierenden Datenlage und der Anpassung der Heizleistung an die Außentemperaturen liegt.

Es ist selten der Fall, dass in mehreren Liegenschaften die Heizungsanlagen nur eines Herstellers verbaut sind. Wenn diese bereits kommunikativ sind und Zugriff auf ihre Daten gewähren, besteht trotzdem das Problem unzähliger Dashboards und unterschiedlicher Systeme. Das macht eine einheitliche Überwachung der Anlagen fast unmöglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese herstellerspezifischen Anwendungen in einer simplen Monitoring-Lösung, wie zum Beispiel dem Heizungswächter, zu bündeln. Dort werden die Daten aller Heizungsanlagen in einer einzigen Anwendung zusammengeführt und zur raschen Identifikation von Abweichungen ebenfalls visualisiert.

Die metr-Lösung zum Monitoring von Heizungsanlagen eignet sich sowohl für proprietäre, als auch für offene Systeme.

Zum Vergößern bitte auf die Grafik klicken.

Die Lösung zur Fernüberwachung ermöglicht es, auch bei älteren, bisher analogen Anlagen, ein Monitoring einfach und sicher zu installieren. Der Heizungswächter sammelt die Daten mittels Sensoren an kritischen Punkten der Heizungsanlage und überträgt sie an die Plattform für die Technische Gebäudeausrüstung. Dort werden sie analysiert und visualisiert, um für die Gebäudeverwalter*innen leicht zugänglich und verständlich zu sein.

Auch bereits kommunikative Anlagen können über den Heizungsregler angeschlossen werden. Hier ist sowohl die Integration von proprietären, als auch offen zugänglichen Systemen möglich. Dies ermöglicht selbst bei einem Bestand von Heizungsanlagen verschiedenster Hersteller ein einheitliches Monitoring.

Störungen frühzeitig beheben

Der Ausfall einer Heizanlage wird durch die Gebäudeverwaltung leider oft erst sehr spät bemerkt, nämlich dann, wenn die Bewohner*innen des Hauses entsprechende Beschwerden einreichen. Dies geschieht allerdings nicht zeitgleich mit dem Ausfall der Anlage, sondern zeitverzögert und es kann je nach Außentemperatur unterschiedlich lange dauern, bis das komplette System ausgekühlt ist.

Die Reparatur der Anlage nimmt zusätzliche Zeit in Anspruch und die Temperatur innerhalb der Immobilie nimmt immer weiter ab. Wenn das Heizsystem dann wieder läuft, wird enorm viel Energie benötigt, um das ausgekühlte Gebäude wieder auf eine Wohlfühltemperatur zu bringen. Daher gilt, je schneller eine Störung bzw. ein Ausfall behoben wird, desto geringer ist der Energieverbrauch bei Wiederinbetriebnahme.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Unternehmen der Wohnungswirtschaft?

Egal, ob sich das Wohnungsunternehmen für eine simple oder komplexe Lösung entscheidet, es besteht die Möglichkeit, Fördermittel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu erhalten.

Am 1. Januar 2019 trat das Programm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ des BMWi in Kraft. Es bietet Unterstützung für Unternehmen, die in neue, energieeffiziente Technologien investieren möchten. Mehr Details zum Förderprogramm finden Sie direkt auf der Website des BMWi.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. Dezember 2020 richtet sich das BMWi unter anderem an Unternehmen, die ihre Heizung in Bestandsgebäuden optimieren wollen. Es fördert sämtliche Maßnahmen zur Heizungsoptimierung mit bis zu 20 Prozent pro Einzelmaßnahme. Dazu gehören neben dem hydraulischen Abgleich und der Anpassung der Heizkurve sowie Vorlauftemperatur auch der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bei Wohngebäuden, wie zum Beispiel der Heizungswächter.

UPDATE August 2022: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG-Förderung zum 15.08.2022 angepasst. Der mögliche Zuschuss wurde auf bis zu 15 Prozent gesenkt. Zur Pressemitteilung des BMWK.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude

Auf Grundlage der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) können Unternehmen der Wohnungswirtschaft zum Beispiel auch die Förderung für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern oder von Anlagen zur Heizungsunterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Der Fördersatz variiert hierbei je nach Art des Wärmeerzeugers zwischen 20 und 35 Prozent. Da die maximalen förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen 60.000 Euro pro Wohneinheit betragen, sollten gerade Unternehmen mit größeren Liegenschaften einen Blick in die Förderprogramme werfen.

Autor

Samuel Billot, CPO

Samuel Billot, CPO

Samuel Billot, CPO von metr, hat über 15 Jahre Erfahrung als Produktleiter bei etablierten Unternehmen der IT- und Automotive-Branche. Er war Mitgründer eines PropTech Startups und verantwortete Strategie, Produkt und Finanzen. Zudem leitete er bei Cisco den Bereich Digitale Transformation im Gesundheitswesen und bringt mehrjährige Erfahrung als Management Consultant bei Accenture mit.

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  • eine ehrgeizigere und kosteneffizientere Ausrichtung zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050
  • die Förderung der Schaffung von grünen Arbeitsplätzen und Fortsetzung des Erfolgsmodells der EU, Treibhausgasemissionen zu senken und gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln
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  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 Prozent

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Als Berechnungsgrundlage dient hier eine Referenzentwicklung ohne neue Maßnahmen. Die novellierte Energie-Effizienz-Richtlinie (EED), die bereits 2018 in Kraft getreten ist, ist hierfür ein wichtiges Steuerungsinstrument auf EU-Ebene.

Zeitstrahl EED

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Die Fristen, die sich aus der novellierten EED ergeben, im Überblick.

Optimierungspotenzial liegt im Gebäudebestand

Wenn man sich vor Augen führt, dass 35 Prozent des Energieverbrauches in Deutschland durch Gebäude verursacht werden und ganze 85 Prozent der Wohngebäude älter als 25 Jahre sind, wird sehr schnell deutlich, dass hier ein besonders großes Potenzial für die Erreichung der Energieeffizienz- und Klimaziele liegt.

Die in diesen Gebäuden installierten Anlagen sind meist ebenfalls in die Jahre gekommen. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sind zehn Millionen Heizungsanlagen älter als zehn Jahre und verfügen über eine sehr unbefriedigende Energiebilanz.

Doch nicht jedes Unternehmen der Wohnungswirtschaft verfügt über die Ressourcen, ihren kompletten Bestand kurzfristig mit neuen Heizungssystemen auszustatten. Deshalb braucht es Lösungen, die dabei helfen, auch den Betrieb der älteren oder analogen Anlagen zu optimieren.

Trinkwasseranlagen effizient und sicher betreiben

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Es ist selten der Fall, dass in mehreren Liegenschaften die Heizungsanlagen nur eines Herstellers verbaut sind. Wenn diese bereits kommunikativ sind und Zugriff auf ihre Daten gewähren, besteht trotzdem das Problem unzähliger Dashboards und unterschiedlicher Systeme. Das macht eine einheitliche Überwachung der Anlagen fast unmöglich.

Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese herstellerspezifischen Anwendungen in einer simplen Monitoring-Lösung, wie zum Beispiel dem Heizungswächter, zu bündeln. Dort werden die Daten aller Heizungsanlagen in einer einzigen Anwendung zusammengeführt und zur raschen Identifikation von Abweichungen ebenfalls visualisiert.

Die metr-Lösung zum Monitoring von Heizungsanlagen eignet sich sowohl für proprietäre, als auch für offene Systeme.

Zum Vergößern bitte auf die Grafik klicken.

Die Lösung zur Fernüberwachung ermöglicht es, auch bei älteren, bisher analogen Anlagen, ein Monitoring einfach und sicher zu installieren. Der Heizungswächter sammelt die Daten mittels Sensoren an kritischen Punkten der Heizungsanlage und überträgt sie an die Plattform für die Technische Gebäudeausrüstung. Dort werden sie analysiert und visualisiert, um für die Gebäudeverwalter*innen leicht zugänglich und verständlich zu sein.

Auch bereits kommunikative Anlagen können über den Heizungsregler angeschlossen werden. Hier ist sowohl die Integration von proprietären, als auch offen zugänglichen Systemen möglich. Dies ermöglicht selbst bei einem Bestand von Heizungsanlagen verschiedenster Hersteller ein einheitliches Monitoring.

Störungen frühzeitig beheben

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UPDATE August 2022: Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die BEG-Förderung zum 15.08.2022 angepasst. Der mögliche Zuschuss wurde auf bis zu 15 Prozent gesenkt. Zur Pressemitteilung des BMWK.

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Auf Grundlage der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) können Unternehmen der Wohnungswirtschaft zum Beispiel auch die Förderung für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern oder von Anlagen zur Heizungsunterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Der Fördersatz variiert hierbei je nach Art des Wärmeerzeugers zwischen 20 und 35 Prozent. Da die maximalen förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen 60.000 Euro pro Wohneinheit betragen, sollten gerade Unternehmen mit größeren Liegenschaften einen Blick in die Förderprogramme werfen.

Autor

Samuel Billot, CPO

Samuel Billot, CPO

Samuel Billot, CPO von metr, hat über 15 Jahre Erfahrung als Produktleiter bei etablierten Unternehmen der IT- und Automotive-Branche. Er war Mitgründer eines PropTech Startups und verantwortete Strategie, Produkt und Finanzen. Zudem leitete er bei Cisco den Bereich Digitale Transformation im Gesundheitswesen und bringt mehrjährige Erfahrung als Management Consultant bei Accenture mit.

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